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   BGH, 24.01.1997 - V ZR 220/95   

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https://dejure.org/1997,2540
BGH, 24.01.1997 - V ZR 220/95 (https://dejure.org/1997,2540)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1997 - V ZR 220/95 (https://dejure.org/1997,2540)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - V ZR 220/95 (https://dejure.org/1997,2540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Notars von einer Beurkundung - Nichtigkeit eines Eigentumsverzichts wegen eines Beurkundungsmangels - Notar als Bevollmächtigter eines an einer Beurkundung Beteiligten - Gegenstand einer Beurkundung - Ausschluss von Interessenskollisionen in der Person ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR-NotG § 15 Abs. 1 Nr. 4
    Notarausschluß nur bei Bevollmächtigung in derselben Angelegenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: NotG § 15 Abs. 1 Nr. 4
    Ausschluß des Notars von der Beurkundung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3175 (Ls.)
  • MDR 1997, 443
  • NJ 1997, 368
  • VersR 1997, 1024
  • WM 1997, 789
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1996 - V ZR 134/95

    Rechtsfolgen der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages durch einen

    Auszug aus BGH, 24.01.1997 - V ZR 220/95
    Bei dem vom Berufungsgericht angenommenen Beurkundungsmangel sind diese Voraussetzungen - wie der Senat inzwischen entschieden hat (Urt. v. 13. Dezember 1996, V ZR 134/95, Umdruck S. 5 ff, zur Veröffentlichung bestimmt) - nicht erfüllt.

    Der Notar, der den Verkauf des Grundbesitzes (oder hier des Eigentumsverzichts) beurkundete, war nicht selten zugleich beauftragt, weitere Ausreisehindernisse zu beseitigen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte zu besorgen (vgl. Senatsurt. v. 25. Oktober 1996, V ZR 134/95, Umdruck S. 6 ff, zur Veröffentl. bestimmt; s. auch OLG Naumburg, VIZ 1995, 113).

  • OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 80/93

    Wirksamkeit eines Schenkungsvertrags trotz mentalem Vorbehalt bei

    Auszug aus BGH, 24.01.1997 - V ZR 220/95
    Der Notar, der den Verkauf des Grundbesitzes (oder hier des Eigentumsverzichts) beurkundete, war nicht selten zugleich beauftragt, weitere Ausreisehindernisse zu beseitigen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte zu besorgen (vgl. Senatsurt. v. 25. Oktober 1996, V ZR 134/95, Umdruck S. 6 ff, zur Veröffentl. bestimmt; s. auch OLG Naumburg, VIZ 1995, 113).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 24.01.1997 - V ZR 220/95
    Nach den - nach Erlaß des Berufungsurteils präzisierten und zum Teil eingeschränkten - Grundsätzen der Senatsrechtsprechung (vgl. insbes. BGHZ 130, 231, 235 ff) stehen die Spezialregelungen des Vermögensgesetzes einer Berufung auf zivilrechtlich erhebliche Mängel nur dann nicht entgegen, wenn es sich um Mängel handelt, die bei wertender Betrachtung mit dem staatlichen Unrecht nicht in engem inneren Zusammenhang stehen und sich daher als Folge eines allgemeinen, von den Tatbeständen des Vermögensgesetzes unabhängigen Risikos des Rechtsverkehrs darstellen.
  • BGH, 14.02.1997 - V ZR 114/95

    Wirksamkeit eines mit dem Bürgermeister einer Gemeinde zu Zeiten der ehemaligen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Klage auf Bewilligung der Grundbuchberichtigung und Herausgabe des Grundstücks darauf gestützt werden, daß bei der zwangsweisen Veräußerung (§ 1 Abs. 3 VermG) ein Beurkundungsfehler unterlaufen ist (BGHZ 120, 198; Urt. v. 13. Dezember 1996, V ZR 134/95 und v. 24. Januar 1997, V ZR 220/95, jew. zur Veröffentlichung bestimmt).
  • KG, 26.05.1995 - 9 U 283/94

    Nichtige Beurkundung

    Der BGH ist dem KG nicht gefolgt: Urt. v. 24.1.1997, V ZR 220/95;.
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